Personalverordnung
Inkrafttreten der Änderung per 1. Januar 2027
Der Gemeinderat hat am 1. Juli 2026 die Änderung der Personalverordnung beschlossen. Mit der Änderung werden die Bestimmungen an die geänderte kantonale Gesetzgebung angepasst.
Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Anzeiger Konolfingen vom 23. Juli 2026 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Änderung sowie die aktualisierte Fassung der Verordnung können auf der Website der Gemeinde oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Landiswil

